Staplerschein

Der Staplerführerschein berechtigt zum innerbetrieblichen Führen von Flurförderzeugen. Flurförderzeugen sind Fördermittel, die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, dass Sie mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar sind, zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten eingerichtet und zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt sind.

Sobald auf öffentlichen Straßen – und nicht nur im Unternehmen – Flurförderzeuge wie z.B. ein Gabelstapler gefahren wird, wird zusätzlich der Führerschein der Klasse L benötigt.

Alter: 16 Jahre
Anmeldung: Mit 15 1/2 Jahren

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