Führerschein-Klassen C
Eingeschlossen: C1
Die Fahrschulklasse C erlaubt das Fahren „schwererer LKW“:
- LKW mit einer zGM von mehr als 3.500kg (nach oben unbegrenzt)
- Auch mit Anhänger bis 750kg zGM
Alter: 21 Jahre oder mit 18 Jahren (nur nach Erwerb der BKF Grundqualifikation, oder bei Berufsausbildung)
Anmeldung: Mit 20 1/2 Jahren
Für den Führerschein der Klasse C ist der Vorbesitz des Führerscheins der Klasse B Voraussetzung.
Bei dieser Ausbildung handelt es sich um eine normale Ausbildung der Führerscheinklasse C. Dies ist keine zertifizierte Ausbildung.
Eingeschlossen: C1E, BE, T und DE wenn D vorhanden
Die Fahrschulklasse CE erweitert den Führerschein der Klasse C. Die Klasse CE erlaubt das Fahren „schwerer“ Lastzüge der Klasse C mit Anhängern über 750kg zGM.
Alter: 21 Jahre
Anmeldung: Mit 20 1/2 Jahren
Die Führerscheinklasse CE setzt den Führerschein der Klasse C voraus.
Bei dieser Ausbildung handelt es sich um eine normale Ausbildung der Führerscheinklasse C. Dies ist keine zertifizierte Ausbildung.
Eingeschlossen: siehe B
Die Fahrschulklasse C1 erlaubt das Fahren „leichterer“ LKW:
- LWK mit einer zGM von mehr als 3.500kg aber nicht mehr als 7.500kg
- Auch mit Anhänger bis 750kg zGM
Alter: 18 Jahre
Anmeldung: Mit 17 1/2 Jahren
Für den Führerschein der Klasse C1 ist der Vorbesitz des Führerscheins der Klasse B Voraussetzung.
Eingeschlossen: BE, D1E, wenn D1 vorhanden ist
Die Fahrschulklasse C1E erweitert den Führerschein der Klasse C1:
- Die Klasse C1E erlaubt das Fahren „leichterer“ Lastzüge der Klasse C1E mit einem Anhänger über 750kg zGM.
- Oder Zugfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500kg zGM.
- In beiden Fällen ist die zulässige Gesamtmasse des Gespanns begrenzt auf maximal 12.000kg zGM.
Alter: 18 Jahre
Anmeldung: Mit 17 1/2 Jahren
Die Führerscheinklasse C1E setzt den Führerschein der Klasse C1 voraus.
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