Führerschein-Klasse L

Die Fahrschulklasse L erlaubt das Fahren von Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

Alter: 16 Jahre
Anmeldung: Mit 15 1/2 Jahren

Mit der Fahrschulklasse T wird das Fahren von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40km/h.

Alter: 16 Jahre
Anmeldung: mit 15 1/2 Jahren
Einschluss: Die Klasse T schließt die Klassen L und AM mit ein.

Wichtig: Fahrzeuge der Klasse T mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von den Inhabern, die ihr 18. Lebensjahr abgeschlossen haben, gefahren werden.

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