Führerschein-Klassen D
Die Fahrschulklasse D erlaubt das Fahren von Kraftomnibussen, die zur Beförderung von mehr als 8 Fahrgästen ausgelegt und gebaut sind, auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Alter: 24 Jahre, Ausnahme bei Berufskraftfahrerausbildung/- qualifikation
Befristung: 5 Jahre
Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Die Fahrschulklasse DE erlaubt das Fahren von Kraftomnibussen, die zur Beförderung von mehr als 8 Fahrgästen ausgelegt und gebaut sind mit Anhänger über 750 kg zGM.
Alter: 24 Jahre, Ausnahme bei Berufskraftfahrerausbildung/- qualifikation
Befristung: 5 Jahre
Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse D erforderlich
Die Fahrschulklasse D1 erlaubt das Fahren von Kraftomnibussen bis 8 Meter Länge, die für mehr als 8 und nicht mehr als 16 Fahrgäste ausgelegt und gebaut sind, auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Alter: 21 Jahre, Ausnahme bei Berufskraftfahrerausbildung/- qualifikation
Befristung: 5 Jahre
Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Die Fahrschulklasse D1E erlaubt das Fahren von Kraftomnibussen bis 8 Meter Länge, die für mehr als 8 und nicht mehr als 16 Fahrgäste ausgelegt und gebaut sind, auch mit Anhänger über 750 kg zGM.
Alter: 21 Jahre, Ausnahme bei Berufskraftfahrerausbildung/- qualifikation
Befristung: 5 Jahre
Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse B erforderlich
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