Führerschein-Klassen D

Die Fahrschulklasse D erlaubt das Fahren von Kraftomnibussen, die zur Beförderung von mehr als 8 Fahrgästen ausgelegt und gebaut sind, auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

Alter: 24 Jahre, Ausnahme bei Berufskraftfahrerausbildung/- qualifikation
Befristung: 5 Jahre
Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse B erforderlich

Die Fahrschulklasse DE erlaubt das Fahren von Kraftomnibussen, die zur Beförderung von mehr als 8 Fahrgästen ausgelegt und gebaut sind mit Anhänger über 750 kg zGM.

Alter: 24 Jahre, Ausnahme bei Berufskraftfahrerausbildung/- qualifikation
Befristung: 5 Jahre
Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse D erforderlich

Die Fahrschulklasse D1 erlaubt das Fahren von Kraftomnibussen bis 8 Meter Länge, die für mehr als 8 und nicht mehr als 16 Fahrgäste ausgelegt und gebaut sind, auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

Alter: 21 Jahre, Ausnahme bei Berufskraftfahrerausbildung/- qualifikation
Befristung: 5 Jahre
Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse B erforderlich

Die Fahrschulklasse D1E erlaubt das Fahren von Kraftomnibussen bis 8 Meter Länge, die für mehr als 8 und nicht mehr als 16 Fahrgäste ausgelegt und gebaut sind, auch mit Anhänger über 750 kg zGM.

Alter: 21 Jahre, Ausnahme bei Berufskraftfahrerausbildung/- qualifikation
Befristung: 5 Jahre
Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse B erforderlich

Das sagen unsere Fahrschüler

Du hast Fragen?

Melde dich gerne telefonisch oder per E-Mail.

Telefon

02902 - 91 18 411

Handy

0171 - 854 35 04
0171 - 213 28 70

E-Mail

info@fahrschule-behme.de

Schreibe uns gerne wenn du Fragen hast.

Fahrschule

15 + 10 =

Du hast Fragen?

Melde dich gerne telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp.

Telefon

02902 - 91 18 411

Handy

0171 - 854 35 04
0171 - 213 28 70

E-Mail

info@fahrschule-behme.de

Schreibe uns gerne wenn du Fragen hast.

Fahrschule

4 + 10 =