Führerschein-Klassen A

Die Fahrschulklasse A erlaubt das Fahren von Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Oder dreirädige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h, mehr als 50 ccm und mehr als 15 kW.

Alter: 24 – bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2, oder 21 für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW
Anmeldung: Mit 23 1/2 Jahren

Der Führerschein der Klasse A schließt die Klassen AM, A1 & A2 mit ein.

Eingeschlossen: AM

Krafträder, auch mit Beiwagen, Hubraum max. 125 ccm, Motorleistung max. 11 kW (15 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg

Oder für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h, mehr als 50 ccm, bis 15 kW

Alter: 16 Jahre
Anmeldung: Mit 15 1/2 Jahren
Getriebe
: Schaltgetriebe & Automatik

 

Unsere Fahrzeuge für die Führerscheinklasse A1

Motorrad Fahrschule Behme

KTM 125 Duke

Honda 125 MSX
Besonders geeignet für kleinere Personen.

Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

Alter: 18 Jahre
Anmeldung: Mit 17 1/2 Jahren
Getriebe
: Schaltgetriebe & Automatik

Der Führerschein der Klasse A2 schließt die Klassen AM & A1 mit ein.

 

Unsere Fahrzeuge für die Führerscheinklasse A2

Motorrad Fahrschule Behme

Yamaha MT07, gedrosselt

Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer max. Nennleistung von 35 kW (48 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

Alter: 18 Jahre
Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse 1 (mindestens 2 Jahre) oder Vorbesitz der Klasse 3 (Erwerb vor dem 01.04.1980 mit 125-ccm-Berechtigung).

 

Unsere Fahrzeuge für die Führerscheinklasse A2S

Yamaha MT07, gedrosselt

Die Fahrschulklasse AM erlaubt das Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern, auch mit Beiwagen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h:

  1. Bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW
  2. Bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 ccm

Krafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h:

  1. Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 ccm Hubraum

Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h:

  1. Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens  50 ccm
  2. Bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
  3. Bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h:

  1. Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 ccm
  2. Bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
  3. Bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
  4. Leermasse max. 350 kg

Alter: 16 Jahre
Anmeldung: Mit 15 1/2 Jahren

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